Ihr Experte in den Bereichen Produktentwicklung und Personalwesen in der Industrie!
Die Arbeitnehmerüberlassung (auch: Zeitarbeit oder Leiharbeit) ermöglicht es Unternehmen, kurzfristig und rechtssicher auf Personalbedarfe zu reagieren. Sie ist besonders effektiv in Zeiten von Auftragsspitzen, saisonalen Schwankungen oder bei Engpässen im Stammteam. Die FoRe Group ist Ihr erfahrener Partner, wenn es darum geht, qualifizierte Mitarbeitende zeitlich befristet und passgenau in Ihr Unternehmen zu integrieren.
Als zertifizierter Personaldienstleister mit über 15 Jahren Branchenerfahrung stellen wir sicher, dass Sie flexibel und effizient agieren können – ohne langfristige Verpflichtungen. Dabei übernehmen wir alle rechtlichen, administrativen und organisatorischen Aufgaben der Arbeitnehmerüberlassung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Verleiher (z. B. die FoRe Group) einem Entleiher (Ihnen als Unternehmen) qualifizierte Mitarbeitende für einen definierten Zeitraum zur Verfügung. Diese Leiharbeitnehmenden sind sozialversicherungspflichtig bei uns angestellt, arbeiten jedoch in Ihrem Betrieb – unter Ihrer Anleitung und in Ihre Prozesse integriert.
Der Ablauf in Kürze:
Sie definieren Ihren Bedarf.
Wir schlagen die passenden Kandidaten vor.
Nach Auswahl erfolgt die Überlassung per Vertrag.
Sie führen und betreuen die Fachkraft vor Ort.
Wir kümmern uns um alles Administrative.
Durch die enge Zusammenarbeit stellen wir sicher, dass Qualifikation, Erfahrung und Verfügbarkeit optimal zu Ihren Anforderungen passen.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist mehr als eine kurzfristige Lösung – sie bietet strategische Vorteile für Unternehmen aller Größen:
Maximale Flexibilität: Reagieren Sie schnell auf Auslastungsschwankungen.
Weniger Risiko: Kein eigenes Arbeitsverhältnis, kein Arbeitgeberrisiko.
Kostentransparenz: Sie zahlen nur die geleisteten Stunden – planbar und kalkulierbar.
Schnelle Verfügbarkeit: Zugriff auf einen breiten Pool an qualifizierten Fachkräften.
Entlastung Ihrer HR-Abteilung: Wir übernehmen Rekrutierung, Lohnabrechnung und Administration.
Try & Hire Option: Lernen Sie Kandidat:innen im Einsatz kennen – vor einer Festanstellung.
Der Verleiher übernimmt die Personalauswahl, Vertragsgestaltung und Lohnabrechnung für die Leiharbeitnehmenden. Er schließt mit dem Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, der die Konditionen der Überlassung regelt. Die Leiharbeitnehmenden erhalten vom Verleiher ihren Lohn und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Der Entleiher zahlt dem Verleiher eine Vergütung für die überlassenen Arbeitskräfte und ist für deren Einsatz, Anleitung und Arbeitsschutz verantwortlich.
-> Mehr als 800 Vermittlungen
-> 15 Jahre Branchenerfahrung
-> Ein globales Team aus Experten
-> Unbefristete Personalverleih Lizenz
-> Europaweites Kandidaten Netzwerk
Die Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet sich grundlegend von Werkverträgen. Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Herstellung eines bestimmten Werkes oder die Erbringung einer Dienstleistung. Der Auftragnehmer ist dabei weisungsfrei und trägt das unternehmerische Risiko. Im Gegensatz dazu stellt bei der Arbeitnehmerüberlassung der Verleiher dem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung, die in den Betrieb des Entleihers eingegliedert werden und dessen Weisungen unterliegen. Hierbei bezieht sich ‚Arbeitsleistung‘ auf die temporäre Bereitstellung von Mitarbeitenden durch einen Arbeitgeber, um Arbeit für einen Dritten zu verrichten, im Gegensatz zur ergebnisorientierten Natur von Werkverträgen.
Um eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen zu gewährleisten, sind folgende Kriterien entscheidend:
Weisungsrecht: Bei der Arbeitnehmerüberlassung unterliegt die überlassene Arbeitskraft den Weisungen des Entleihers, während bei Werkverträgen der Auftragnehmer weisungsfrei agiert.
Eingliederung in den Betrieb: Leiharbeitnehmende werden in die Betriebsorganisation des Entleihers eingegliedert, wohingegen Auftragnehmer bei Werkverträgen selbstständig arbeiten.
Unternehmerisches Risiko: Bei Werkverträgen trägt der Auftragnehmer das unternehmerische Risiko, während bei der Arbeitnehmerüberlassung das Risiko beim Verleiher liegt.
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und die Beachtung dieser Kriterien sind unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bildet die rechtliche Basis für die Überlassung von Arbeitskräften in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Verleihunternehmen, Entleihbetrieben und Leiharbeitnehmenden. Das AÜG schützt die Rechte der überlassenen Arbeitskräfte und stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nicht missbraucht wird, um Arbeitsstandards zu umgehen oder reguläre Beschäftigung zu ersetzen. In bestimmten Situationen, wie beim „zweck der überlassung eingestellt“, wo der Mitarbeiter nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird, gelten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Dies betrifft insbesondere interne Unternehmensübertragungen innerhalb derselben Branche, Übertragungen innerhalb von Unternehmensgruppen, gelegentliche Arbeitnehmerübertragungen und internationale Platzierungen im Rahmen von Joint Ventures.
Die wichtigsten Aspekte des AÜG umfassen:
Erlaubnispflicht für Verleihunternehmen
Grundsatz der Gleichbehandlung (Equal Pay und Equal Treatment)
Überlassungshöchstdauer und Überlassungsverbote
Informationspflichten gegenüber Leiharbeitnehmenden
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleihbetrieb
Als Entleihbetrieb müssen Sie die Vorgaben des AÜG kennen und einhalten, um rechtssicher mit Leiharbeitskräften zu arbeiten und Haftungsrisiken zu minimieren.
Um als Unternehmen rechtssicher Arbeitnehmerüberlassung anbieten zu können, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Diese wird von der zuständigen Agentur für Arbeit erteilt, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Zu den Anforderungen gehören unter anderem eine angemessene Betriebsorganisation, die Zuverlässigkeit des Verleihers sowie die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist zeitlich befristet und muss regelmäßig verlängert werden. Als Verleiher sind Sie verpflichtet, die Erlaubnis in Ihren Geschäftsräumen auszuhängen und den Leiharbeitnehmenden auf Verlangen eine Kopie auszuhändigen. Verstöße gegen die Erlaubnispflicht können zu empfindlichen Bußgeldern und sogar zu einem Verbot der Arbeitnehmerüberlassung führen. Es ist daher unerlässlich, sich gründlich über die rechtlichen Anforderungen zu informieren und diese gewissenhaft einzuhalten.
Bei der Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten, um eine rechtssichere und faire Zusammenarbeit zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmenden zu gewährleisten. Ein wesentlicher Aspekt ist die eindeutige Bezeichnung des Vertrags als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, um Verwechslungen mit anderen Vertragsformen wie Werkverträgen zu vermeiden. Zudem müssen die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar definiert werden, insbesondere hinsichtlich der Weisungsbefugnis, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen.
Darüber hinaus sollte der Vertrag Angaben zur Überlassungsdauer, Vergütung und eventuellen Übernahmemöglichkeiten enthalten. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Equal Pay und Equal Treatment) ist ebenfalls vertraglich zu fixieren, um eine Benachteiligung von Leiharbeitnehmenden gegenüber der Stammbelegschaft des Entleihbetriebs auszuschließen. Eine sorgfältige und umfassende Vertragsgestaltung schafft Transparenz und Sicherheit für alle Parteien und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Die Zusammenarbeit mit der FoRe Group erfolgt strukturiert und transparent:
Bedarfsanalyse: Wir beraten Sie individuell zu Einsatzmöglichkeiten.
Personalauswahl: Wir stellen Ihnen qualifizierte Profile vor.
Vertragsabschluss: Per AÜV (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) mit klaren Konditionen.
Einsatz & Betreuung: Wir begleiten den Einsatz administrativ und fachlich.
Feedback & Qualitätssicherung: Regelmäßige Rückmeldungen sichern den Erfolg.
Unsere Prozesse sind DSGVO-konform, digitalisiert und auf Effizienz ausgelegt.
Bei der Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten, um eine rechtssichere und faire Zusammenarbeit zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmenden zu gewährleisten. Ein wesentlicher Aspekt ist die eindeutige Bezeichnung des Vertrags als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, um Verwechslungen mit anderen Vertragsformen wie Werkverträgen zu vermeiden. Zudem müssen die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar definiert werden, insbesondere hinsichtlich der Weisungsbefugnis, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen.
Darüber hinaus sollte der Vertrag Angaben zur Überlassungsdauer, Vergütung und eventuellen Übernahmemöglichkeiten enthalten. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Equal Pay und Equal Treatment) ist ebenfalls vertraglich zu fixieren, um eine Benachteiligung von Leiharbeitnehmenden gegenüber der Stammbelegschaft des Entleihbetriebs auszuschließen. Eine sorgfältige und umfassende Vertragsgestaltung schafft Transparenz und Sicherheit für alle Parteien und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Die FoRe Group ist spezialisiert auf gewerblich-technisches Personal und Ingenieurdienstleistungen. Typische Einsatzbereiche sind:
Maschinenbau & Mechatronik
Automatisierung & Elektrotechnik
Bauplanung & TGA
Produktion & Montage
Unsere Mitarbeitenden sind praxiserprobt, qualifiziert und zuverlässig. Sie fügen sich nahtlos in Ihre Prozesse ein – vom kurzfristigen Einsatz bis hin zu langfristigen Projekten.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien, einschließlich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeitnehmerin/Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmers), klar geregelt. Der Verleiher ist für die Auswahl, Einstellung und Entlohnung der Leiharbeitnehmenden (Arbeitnehmerinnen) verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die überlassenen Arbeitskräfte (Arbeitnehmerinnen) die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Der Entleiher ist verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Leiharbeitnehmenden (Arbeitnehmerinnen) in Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit gleichzustellen.
Die Leiharbeitnehmenden (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmers) haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen und die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft des Entleihbetriebs. Sie (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmers) sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und die betrieblichen Regelungen des Entleihers zu beachten. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, der für die Lohnzahlung, Sozialversicherungsbeiträge und andere arbeitsrechtliche Aspekte zuständig bleibt.
Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt in verschiedenen Branchen spezifischen Regelungen und Besonderheiten. So gelten beispielsweise im Baugewerbe, in der Pflege oder in der Luftfahrt zusätzliche Vorschriften, die bei der Überlassung von Personal beachtet werden müssen. Diese branchenspezifischen Anforderungen dienen meist dem Schutz der Beschäftigten und sollen faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Die Nutzung von Mitarbeitern durch Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen die Flexibilität, auf die einzigartigen Personalbedürfnisse verschiedener Industrien effektiv zu reagieren, indem sie Vorteile wie Kosteneinsparungen, administrative Entlastung und strategische Personalflexibilität bietet.
Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Besonderheiten vertraut zu machen, um rechtssicher und effizient Personal einsetzen zu können. Dabei spielen Faktoren wie Qualifikationsanforderungen, Arbeitsschutzbestimmungen und tarifliche Regelungen eine entscheidende Rolle. Wir unterstützen Sie dabei, die branchenspezifischen Vorschriften zu navigieren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Personalbedarf zu finden.
Die Überlassungshöchstdauer begrenzt den Zeitraum, in dem ein Leiharbeitnehmender einem Entleihunternehmen zur Verfügung gestellt werden darf. Aktuell liegt diese Grenze bei 18 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist muss der Leiharbeitnehmende entweder fest vom Entleihunternehmen übernommen oder durch eine andere Arbeitskraft ersetzt werden. Es gibt jedoch branchenspezifische Ausnahmen, die eine längere Überlassung ermöglichen.
Überlassungsverbote untersagen den Einsatz von Leiharbeitnehmenden in bestimmten Situationen. Dazu gehören beispielsweise:
Der Einsatz als Streikbrecher bei Arbeitskämpfen im Entleihunternehmen
Die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Tätigkeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden
Die Überlassung in Unternehmen der Fleischwirtschaft für Tätigkeiten der Schlachtung und Zerlegung
Es ist wichtig, dass Sie als Entleiher diese Regelungen kennen und einhalten, um rechtssicher zu agieren.
Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf die Anforderungen des globalen Marktes zu reagieren. Wenn Sie Mitarbeitende grenzüberschreitend einsetzen möchten, gilt es jedoch einige rechtliche und praktische Besonderheiten zu beachten. Dabei spielen Themen wie Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuern eine wichtige Rolle.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer internationalen Personaleinsätze. Wir beraten Sie zu den länderspezifischen Vorschriften und helfen Ihnen, die notwendigen Formalitäten zu erfüllen. So stellen wir sicher, dass Ihre grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung reibungslos und compliant abläuft und Sie von den Vorteilen eines flexiblen Personaleinsatzes profitieren können.
Das Prinzip der Gleichbehandlung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeitnehmende haben Anspruch auf die gleiche Entlohnung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens. Dieses Prinzip, bekannt als Equal Pay und Equal Treatment, soll eine faire Behandlung aller Beschäftigten sicherstellen und Diskriminierung vermeiden.
Die Umsetzung von Equal Pay und Equal Treatment erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Verleiher und dem Entleiher. Der Verleiher ist verpflichtet, die Leiharbeitnehmenden über ihre Rechte aufzuklären und sicherzustellen, dass sie die gleiche Vergütung erhalten wie vergleichbare Arbeitnehmende im Entleihbetrieb. Der Entleiher muss wiederum gewährleisten, dass die Leiharbeitnehmenden zu denselben Bedingungen beschäftigt werden wie die Stammbelegschaft, einschließlich des Zugangs zu Gemeinschaftseinrichtungen und Dienstleistungen.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle. Er hat umfangreiche Mitbestimmungsrechte, die es zu beachten gilt. So muss der Betriebsrat beispielsweise über den Einsatz von Leiharbeitnehmenden informiert und angehört werden. Auch bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und der Integration der überlassenen Arbeitskräfte hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Entleihunternehmen, Verleiher und Betriebsrat ist daher unerlässlich.
Um eine reibungslose Arbeitnehmerüberlassung zu gewährleisten und die Rechte aller Beteiligten zu wahren, sollten Sie als Entleihunternehmen proaktiv den Dialog mit dem Betriebsrat suchen. Informieren Sie ihn frühzeitig über geplante Einsätze von Leiharbeitnehmenden und binden Sie ihn in die Prozesse ein. Durch eine transparente Kommunikation und die Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und vermeiden potenzielle Konflikte. Der Betriebsrat kann wertvolle Impulse für die Integration und das Wohlbefinden der überlassenen Arbeitskräfte liefern.
Die Arbeitnehmerüberlassung erweist sich als effektives Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und qualifiziertes Personal für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Personaldienstleistern erhalten Sie Zugang zu einem breiten Pool an Fachkräften, die Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen. So können Sie flexibel auf Auftragsspitzen reagieren und gleichzeitig Ihr Kernteam entlasten. Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, sich an die schwankenden Anforderungen an qualifiziertes Personal im Laufe der Zeit anzupassen, indem sie zeitlich begrenzt Fachkräfte einsetzen.
Ein weiterer Vorteil der Arbeitnehmerüberlassung liegt in der Möglichkeit, potenzielle Mitarbeitende vor einer Festanstellung kennenzulernen und ihre Eignung für Ihr Unternehmen zu prüfen. Durch diese “Try-and-Hire”-Option minimieren Sie das Risiko von Fehlbesetzungen und stellen sicher, dass neue Mitarbeitende optimal in Ihr Team passen. Zudem profitieren Sie von der Expertise und den Netzwerken der Personaldienstleister bei der Rekrutierung und Auswahl geeigneter Fachkräfte.
Das Onboarding und die Integration von Leiharbeitnehmern im Entleihbetrieb sind entscheidend für den Erfolg der Arbeitnehmerüberlassung. Durch ein strukturiertes Einarbeitungsprogramm und eine offene Kommunikationskultur können Sie die neuen Mitarbeitenden schnell in Ihr Team integrieren. Stellen Sie sicher, dass die Leiharbeitnehmenden alle relevanten Informationen erhalten, wie beispielsweise Arbeitsabläufe, Sicherheitsvorschriften und Ansprechpersonen. Ermöglichen Sie ihnen auch den Zugang zu notwendigen Ressourcen und Arbeitsmitteln.
Fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmenden durch gemeinsame Meetings, Teambuilding-Maßnahmen und den Austausch von Fachwissen. Behandeln Sie die Leiharbeitnehmenden als vollwertige Mitglieder Ihres Teams und beziehen Sie sie in Entscheidungsprozesse und Weiterbildungsmöglichkeiten ein. Ein erfolgreiches Onboarding und eine gelungene Integration tragen maßgeblich zur Motivation, Produktivität und Bindung der Leiharbeitnehmenden bei und unterstützen so den Erfolg Ihres Unternehmens.
Wir glauben, dass kontinuierlicher Fortschritt der Schlüssel zum Erfolg ist. Wir setzen auf innovative Lösungen und modernste Technologien, um unseren Kunden stets die besten Dienstleistungen zu bieten. Unser Ziel ist es, immer einen Schritt voraus zu sein und die Zukunft aktiv mitzugestalten.
Wir orientieren uns an ihren Bedürfnissen und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf ihre Anforderungen abgestimmt sind. Durch eine enge Zusammenarbeit und offene Kommunikation stellen wir sicher, dass wir ihre Erwartungen nicht nur erfüllen, sondern übertreffen.
Respekt ist die Grundlage unserer Unternehmenskultur. Wir schätzen die Vielfalt und Einzigartigkeit jedes Einzelnen und fördern ein Arbeitsumfeld, in dem sich jeder respektiert und wertgeschätzt fühlt. Dieser Respekt erstreckt sich auch auf unsere Kunden und Partner, mit denen wir vertrauensvolle und langfristige Beziehungen aufbauen.
ist unser Anspruch in allem, was wir tun. Wir streben danach, in jeder Hinsicht herausragende Leistungen zu erbringen und uns ständig zu verbessern. Unsere Mitarbeiter sind hochqualifiziert und engagiert, um die höchsten Standards in der Branche zu setzen.
Unsere Mission ist es, Unternehmen und Ingenieure im Bereich Ingenieurwesen gezielt und nachhaltig zusammenzubringen. Als erfahrene Personalvermittlung für Ingenieure und Ingenieurinnen verstehen wir die Herausforderungen, die das aktuelle Umfeld an Unternehmen und Fachkräfte stellt. Mit unserem starken Netzwerk und fundiertem Know-how sorgen wir dafür, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Ingenieurwesen effizient gedeckt wird. Wir begleiten Unternehmen bei der Suche nach passenden Talenten und unterstützen Ingenieure und Ingenieurinnen dabei, ihre Karriereziele zu erreichen. So schaffen wir Verbindungen, die langfristigen Erfolg sichern.
Die Arbeitnehmerüberlassung bietet Ihnen als Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf Personalengpässe zu reagieren und gleichzeitig rechtssicher zu agieren. In diesem Prozess agieren Arbeitgeber als Anbieter von qualifizierten Arbeitskräften (Arbeitnehmer) für temporäre Einsätze, bekannt als Leiharbeit oder Zeitarbeit, wobei beide Seiten von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen profitieren. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Personaldienstleister können Sie kurzfristig qualifizierte Mitarbeitende gewinnen, ohne selbst langfristige Verpflichtungen eingehen zu müssen. So bleiben Sie in der sich schnell verändernden Arbeitswelt agil und wettbewerbsfähig.
Unser Unternehmen steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Personalstrategie. Wir verfügen über einen Pool an hochqualifizierten Fachkräften aus verschiedenen Branchen und finden für Sie die passenden Mitarbeitenden, die nahtlos in Ihr Team integriert werden können. Dabei stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die Dauer des Einsatzes eines überlassenen Mitarbeiters hängt von den Vereinbarungen zwischen Fore Group und Kunden ab. In der Regel gibt es festgelegte Einsatzzeiträume, die aber auch verlängert werden können.
Es ist in der Regel nicht möglich, den überlassenen Mitarbeiter fest einzustellen. Wenn Ihnen seine Arbeit gefällt, müssten Sie eine neue Vereinbarung mit uns treffen, um den Mitarbeiter weiterhin zu überlassen.
Fore Group ist für die Entlohnung und Sozialversicherung des überlassenen Mitarbeiters verantwortlich.
Wenn Sie den überlassenen Mitarbeiter entlassen möchten, müssen Sie dies uns mitteilen. Fore Group wird dann dafür sorgen, dass der Mitarbeiter aus dem Einsatz entlassen wird.
Ja, wir bieten auch Ingenieurdienstleistungen an. Mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten.
Die Inanspruchnahme unserer Ingenieurdienstleistungen bietet den Vorteil, dass Sie flexibel auf Ihre Personalsituation reagieren können. Sie können Mitarbeiter nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sie wirklich benötigen, und müssen sich nicht um Entlohnung und Sozialversicherung kümmern. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter mit spezifischen Fähigkeiten und Qualifikationen für bestimmte Projekte einzusetzen.
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