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Die Arbeitnehmerüberlassung bietet Ihnen als Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf Personalengpässe zu reagieren und gleichzeitig rechtssicher zu agieren. In diesem Prozess agieren Arbeitgeber als Anbieter von qualifizierten Arbeitskräften (Arbeitnehmer) für temporäre Einsätze, bekannt als Leiharbeit oder Zeitarbeit, wobei beide Seiten von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen profitieren. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Personaldienstleister können Sie kurzfristig qualifizierte Mitarbeitende gewinnen, ohne selbst langfristige Verpflichtungen eingehen zu müssen. So bleiben Sie in der sich schnell verändernden Arbeitswelt agil und wettbewerbsfähig.
Unser Unternehmen steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Personalstrategie. Wir verfügen über einen Pool an hochqualifizierten Fachkräften aus verschiedenen Branchen und finden für Sie die passenden Mitarbeitenden, die nahtlos in Ihr Team integriert werden können. Dabei stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Unternehmen (Verleiher) einer anderen Firma (Entleiher) vorübergehend Arbeitskräfte zur Verfügung. Die Leiharbeitnehmenden bleiben dabei vertraglich an den Verleiher gebunden, arbeiten jedoch unter Anweisung und Aufsicht des Entleihers. Dieser Personaleinsatz ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf Auftragsspitzen, Personalengpässe oder Saisongeschäft zu reagieren, ohne selbst Personal einstellen zu müssen. Der zugrundeliegende Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmenden bildet die Basis dieser Beziehung, wobei der Entleiher als Dritten in diesem Arrangement fungiert.
Der Verleiher übernimmt die Personalauswahl, Vertragsgestaltung und Lohnabrechnung für die Leiharbeitnehmenden. Er schließt mit dem Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, der die Konditionen der Überlassung regelt. Die Leiharbeitnehmenden erhalten vom Verleiher ihren Lohn und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Der Entleiher zahlt dem Verleiher eine Vergütung für die überlassenen Arbeitskräfte und ist für deren Einsatz, Anleitung und Arbeitsschutz verantwortlich.
Die Arbeitnehmerüberlassung bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht es Ihnen, flexibel auf Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen zu reagieren, ohne dabei die Stammbelegschaft aufstocken zu müssen. Durch den Einsatz von Leiharbeit nehmenden können Sie Personalengpässe überbrücken und gleichzeitig Ihre Kernbelegschaft entlasten. Dies führt zu einer höheren Effizienz und Produktivität in Ihrem Unternehmen.
Ein weiterer Vorteil der Arbeitnehmerüberlassung liegt in der Risikominimierung bei der Personalplanung. Sie müssen keine langfristigen Verpflichtungen eingehen und können die Anzahl der Leiharbeit nehmenden an die aktuelle Auftragslage anpassen. Zudem profitieren Sie von der Expertise und den Fachkenntnissen der überlassenen Arbeitskräfte, die oft bereits in verschiedenen Unternehmen und Projekten Erfahrungen gesammelt haben. Dies kann zu einer Bereicherung Ihres Teams führen und neue Impulse für Ihr Unternehmen liefern.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bildet die rechtliche Basis für die Überlassung von Arbeitskräften in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Verleihunternehmen, Entleihbetrieben und Leiharbeitnehmenden. Das AÜG schützt die Rechte der überlassenen Arbeitskräfte und stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nicht missbraucht wird, um Arbeitsstandards zu umgehen oder reguläre Beschäftigung zu ersetzen. In bestimmten Situationen, wie beim „zweck der überlassung eingestellt“, wo der Mitarbeiter nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird, gelten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Dies betrifft insbesondere interne Unternehmensübertragungen innerhalb derselben Branche, Übertragungen innerhalb von Unternehmensgruppen, gelegentliche Arbeitnehmerübertragungen und internationale Platzierungen im Rahmen von Joint Ventures.
Die wichtigsten Aspekte des AÜG umfassen:
Erlaubnispflicht für Verleihunternehmen
Grundsatz der Gleichbehandlung (Equal Pay und Equal Treatment)
Überlassungshöchstdauer und Überlassungsverbote
Informationspflichten gegenüber Leiharbeitnehmenden
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleihbetrieb
Als Entleihbetrieb müssen Sie die Vorgaben des AÜG kennen und einhalten, um rechtssicher mit Leiharbeitskräften zu arbeiten und Haftungsrisiken zu minimieren.
Um als Unternehmen rechtssicher Arbeitnehmerüberlassung anbieten zu können, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Diese wird von der zuständigen Agentur für Arbeit erteilt, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Zu den Anforderungen gehören unter anderem eine angemessene Betriebsorganisation, die Zuverlässigkeit des Verleihers sowie die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist zeitlich befristet und muss regelmäßig verlängert werden. Als Verleiher sind Sie verpflichtet, die Erlaubnis in Ihren Geschäftsräumen auszuhängen und den Leiharbeitnehmenden auf Verlangen eine Kopie auszuhändigen. Verstöße gegen die Erlaubnispflicht können zu empfindlichen Bußgeldern und sogar zu einem Verbot der Arbeitnehmerüberlassung führen. Es ist daher unerlässlich, sich gründlich über die rechtlichen Anforderungen zu informieren und diese gewissenhaft einzuhalten.
Bei der Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten, um eine rechtssichere und faire Zusammenarbeit zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmenden zu gewährleisten. Ein wesentlicher Aspekt ist die eindeutige Bezeichnung des Vertrags als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, um Verwechslungen mit anderen Vertragsformen wie Werkverträgen zu vermeiden. Zudem müssen die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar definiert werden, insbesondere hinsichtlich der Weisungsbefugnis, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen.
Darüber hinaus sollte der Vertrag Angaben zur Überlassungsdauer, Vergütung und eventuellen Übernahmemöglichkeiten enthalten. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Equal Pay und Equal Treatment) ist ebenfalls vertraglich zu fixieren, um eine Benachteiligung von Leiharbeitnehmenden gegenüber der Stammbelegschaft des Entleihbetriebs auszuschließen. Eine sorgfältige und umfassende Vertragsgestaltung schafft Transparenz und Sicherheit für alle Parteien und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Die Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet sich grundlegend von Werkverträgen. Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Herstellung eines bestimmten Werkes oder die Erbringung einer Dienstleistung. Der Auftragnehmer ist dabei weisungsfrei und trägt das unternehmerische Risiko. Im Gegensatz dazu stellt bei der Arbeitnehmerüberlassung der Verleiher dem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung, die in den Betrieb des Entleihers eingegliedert werden und dessen Weisungen unterliegen. Hierbei bezieht sich ‚Arbeitsleistung‘ auf die temporäre Bereitstellung von Mitarbeitenden durch einen Arbeitgeber, um Arbeit für einen Dritten zu verrichten, im Gegensatz zur ergebnisorientierten Natur von Werkverträgen.
Um eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen zu gewährleisten, sind folgende Kriterien entscheidend:
Weisungsrecht: Bei der Arbeitnehmerüberlassung unterliegt die überlassene Arbeitskraft den Weisungen des Entleihers, während bei Werkverträgen der Auftragnehmer weisungsfrei agiert.
Eingliederung in den Betrieb: Leiharbeit nehmende werden in die Betriebsorganisation des Entleihers eingegliedert, wohingegen Auftragnehmer bei Werkverträgen selbstständig arbeiten.
Unternehmerisches Risiko: Bei Werkverträgen trägt der Auftragnehmer das unternehmerische Risiko, während bei der Arbeitnehmerüberlassung das Risiko beim Verleiher liegt.
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und die Beachtung dieser Kriterien sind unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien, einschließlich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeitnehmerin/Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmers), klar geregelt. Der Verleiher ist für die Auswahl, Einstellung und Entlohnung der Leiharbeit nehmenden (Arbeitnehmerinnen) verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die überlassenen Arbeitskräfte (Arbeitnehmerinnen) die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Der Entleiher ist verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Leiharbeit nehmenden (Arbeitnehmerinnen) in Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit gleichzustellen.
Die Leiharbeit nehmenden (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmers) haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen und die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft des Entleihbetriebs. Sie (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmers) sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und die betrieblichen Regelungen des Entleihers zu beachten. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, der für die Lohnzahlung, Sozialversicherungsbeiträge und andere arbeitsrechtliche Aspekte zuständig bleibt.
Das Prinzip der Gleichbehandlung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeit nehmende haben Anspruch auf die gleiche Entlohnung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens. Dieses Prinzip, bekannt als Equal Pay und Equal Treatment, soll eine faire Behandlung aller Beschäftigten sicherstellen und Diskriminierung vermeiden.
Die Umsetzung von Equal Pay und Equal Treatment erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Verleiher und dem Entleiher. Der Verleiher ist verpflichtet, die Leiharbeit nehmenden über ihre Rechte aufzuklären und sicherzustellen, dass sie die gleiche Vergütung erhalten wie vergleichbare Arbeitnehmende im Entleihbetrieb. Der Entleiher muss wiederum gewährleisten, dass die Leiharbeit nehmenden zu denselben Bedingungen beschäftigt werden wie die Stammbelegschaft, einschließlich des Zugangs zu Gemeinschaftseinrichtungen und Dienstleistungen.
Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt in verschiedenen Branchen spezifischen Regelungen und Besonderheiten. So gelten beispielsweise im Baugewerbe, in der Pflege oder in der Luftfahrt zusätzliche Vorschriften, die bei der Überlassung von Personal beachtet werden müssen. Diese branchenspezifischen Anforderungen dienen meist dem Schutz der Beschäftigten und sollen faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Die Nutzung von Mitarbeitern durch Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen die Flexibilität, auf die einzigartigen Personalbedürfnisse verschiedener Industrien effektiv zu reagieren, indem sie Vorteile wie Kosteneinsparungen, administrative Entlastung und strategische Personalflexibilität bietet.
Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Besonderheiten vertraut zu machen, um rechtssicher und effizient Personal einsetzen zu können. Dabei spielen Faktoren wie Qualifikationsanforderungen, Arbeitsschutzbestimmungen und tarifliche Regelungen eine entscheidende Rolle. Wir unterstützen Sie dabei, die branchenspezifischen Vorschriften zu navigieren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Personalbedarf zu finden.
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Pflege bietet Ihnen als Einrichtung die Möglichkeit, flexibel auf Personalengpässe zu reagieren und eine kontinuierliche Versorgung der zu pflegenden Menschen sicherzustellen. Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Personaldienstleistern profitieren Sie von qualifizierten und motivierten Pflegekräften, die Ihr Team unterstützen und entlasten. Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Ihnen, kurzfristig auf Ausfälle oder Spitzenbelastungen zu reagieren und gleichzeitig die hohen Qualitätsstandards in der Pflege aufrechtzuerhalten.
Allerdings bringt der Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Pflege auch einige Herausforderungen mit sich. Es gilt, die Integration der externen Mitarbeitenden in die bestehenden Teams zu gewährleisten und eine reibungslose Kommunikation zwischen allen Beteiligten sicherzustellen. Zudem müssen die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen berücksichtigt werden, um eine vertrauensvolle und empathische Betreuung zu gewährleisten. Durch eine sorgfältige Auswahl der Personaldienstleister und eine enge Zusammenarbeit können diese Herausforderungen jedoch erfolgreich gemeistert werden.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle. Er hat umfangreiche Mitbestimmungsrechte, die es zu beachten gilt. So muss der Betriebsrat beispielsweise über den Einsatz von Leiharbeit nehmenden informiert und angehört werden. Auch bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und der Integration der überlassenen Arbeitskräfte hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Entleihunternehmen, Verleiher und Betriebsrat ist daher unerlässlich.
Um eine reibungslose Arbeitnehmerüberlassung zu gewährleisten und die Rechte aller Beteiligten zu wahren, sollten Sie als Entleihunternehmen proaktiv den Dialog mit dem Betriebsrat suchen. Informieren Sie ihn frühzeitig über geplante Einsätze von Leiharbeit nehmenden und binden Sie ihn in die Prozesse ein. Durch eine transparente Kommunikation und die Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und vermeiden potenzielle Konflikte. Der Betriebsrat kann wertvolle Impulse für die Integration und das Wohlbefinden der überlassenen Arbeitskräfte liefern.
Die Überlassungshöchstdauer begrenzt den Zeitraum, in dem ein Leiharbeitnehmender einem Entleihunternehmen zur Verfügung gestellt werden darf. Aktuell liegt diese Grenze bei 18 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist muss der Leiharbeitnehmende entweder fest vom Entleihunternehmen übernommen oder durch eine andere Arbeitskraft ersetzt werden. Es gibt jedoch branchenspezifische Ausnahmen, die eine längere Überlassung ermöglichen.
Überlassungsverbote untersagen den Einsatz von Leiharbeitnehmenden in bestimmten Situationen. Dazu gehören beispielsweise:
Der Einsatz als Streikbrecher bei Arbeitskämpfen im Entleihunternehmen
Die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Tätigkeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden
Die Überlassung in Unternehmen der Fleischwirtschaft für Tätigkeiten der Schlachtung und Zerlegung
Es ist wichtig, dass Sie als Entleiher diese Regelungen kennen und einhalten, um rechtssicher zu agieren.
Die Arbeitnehmerüberlassung erweist sich als effektives Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und qualifiziertes Personal für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Personaldienstleistern erhalten Sie Zugang zu einem breiten Pool an Fachkräften, die Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen. So können Sie flexibel auf Auftragsspitzen reagieren und gleichzeitig Ihr Kernteam entlasten. Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, sich an die schwankenden Anforderungen an qualifiziertes Personal im Laufe der Zeit anzupassen, indem sie zeitlich begrenzt Fachkräfte einsetzen.
Ein weiterer Vorteil der Arbeitnehmerüberlassung liegt in der Möglichkeit, potenzielle Mitarbeitende vor einer Festanstellung kennenzulernen und ihre Eignung für Ihr Unternehmen zu prüfen. Durch diese “Try-and-Hire”-Option minimieren Sie das Risiko von Fehlbesetzungen und stellen sicher, dass neue Mitarbeitende optimal in Ihr Team passen. Zudem profitieren Sie von der Expertise und den Netzwerken der Personaldienstleister bei der Rekrutierung und Auswahl geeigneter Fachkräfte.
Das Onboarding und die Integration von Leiharbeitnehmern im Entleihbetrieb sind entscheidend für den Erfolg der Arbeitnehmerüberlassung. Durch ein strukturiertes Einarbeitungsprogramm und eine offene Kommunikationskultur können Sie die neuen Mitarbeitenden schnell in Ihr Team integrieren. Stellen Sie sicher, dass die Leiharbeit nehmenden alle relevanten Informationen erhalten, wie beispielsweise Arbeitsabläufe, Sicherheitsvorschriften und Ansprechpersonen. Ermöglichen Sie ihnen auch den Zugang zu notwendigen Ressourcen und Arbeitsmitteln.
Fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeit nehmenden durch gemeinsame Meetings, Teambuilding-Maßnahmen und den Austausch von Fachwissen. Behandeln Sie die Leiharbeit nehmenden als vollwertige Mitglieder Ihres Teams und beziehen Sie sie in Entscheidungsprozesse und Weiterbildungsmöglichkeiten ein. Ein erfolgreiches Onboarding und eine gelungene Integration tragen maßgeblich zur Motivation, Produktivität und Bindung der Leiharbeit nehmenden bei und unterstützen so den Erfolg Ihres Unternehmens.
Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf die Anforderungen des globalen Marktes zu reagieren. Wenn Sie Mitarbeitende grenzüberschreitend einsetzen möchten, gilt es jedoch einige rechtliche und praktische Besonderheiten zu beachten. Dabei spielen Themen wie Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuern eine wichtige Rolle.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer internationalen Personaleinsätze. Wir beraten Sie zu den länderspezifischen Vorschriften und helfen Ihnen, die notwendigen Formalitäten zu erfüllen. So stellen wir sicher, dass Ihre grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung reibungslos und compliant abläuft und Sie von den Vorteilen eines flexiblen Personaleinsatzes profitieren können.
Reagieren Sie flexibel auf Auftragsspitzen, indem Sie unsere Experten nutzen.
Wir helfen Ihnen, trotz Fachkräftemangel die Aufgaben in hoher Qualität abzuarbeiten.
Erweitern Sie Ihre Produktpalette oder optimieren Sie vorhandene Produkte mit uns als externen Ingenieurdienstleister.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung kümmern wir uns um administrative Aufgaben wie Urlaubsplanung und Lohnabrechnung.
Mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten.
Sie laufen nicht in Gefahr, einen unzuverlässigen Mitarbeiter mit Abfindung entlassen zu müssen.
Seit mehreren Jahrzehnten helfen wir Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte zu finden und Stellen zu besetzen.
Unser Netzwerk deckt den gesamten DACH-Raum ab, wodurch wir Sie in jeder Region tatkräftig unterstützen können.
Sie müssen sich nicht mehr mit mehreren Partnerfirmen herumschlagen, denn wir übernehmen alles rund um die Themen Personal und Produktentwicklung.
Die Dauer des Einsatzes eines überlassenen Mitarbeiters hängt von den Vereinbarungen zwischen Fore Group und Kunden ab. In der Regel gibt es festgelegte Einsatzzeiträume, die aber auch verlängert werden können.
Es ist in der Regel nicht möglich, den überlassenen Mitarbeiter fest einzustellen. Wenn Ihnen seine Arbeit gefällt, müssten Sie eine neue Vereinbarung mit uns treffen, um den Mitarbeiter weiterhin zu überlassen.
Fore Group ist für die Entlohnung und Sozialversicherung des überlassenen Mitarbeiters verantwortlich.
Wenn Sie den überlassenen Mitarbeiter entlassen möchten, müssen Sie dies uns mitteilen. Fore Group wird dann dafür sorgen, dass der Mitarbeiter aus dem Einsatz entlassen wird.
Ja, wir bieten auch Ingenieurdienstleistungen an. Mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten.
Die Inanspruchnahme unserer Ingenieurdienstleistungen bietet den Vorteil, dass Sie flexibel auf Ihre Personalsituation reagieren können. Sie können Mitarbeiter nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sie wirklich benötigen, und müssen sich nicht um Entlohnung und Sozialversicherung kümmern. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter mit spezifischen Fähigkeiten und Qualifikationen für bestimmte Projekte einzusetzen.
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